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Referendarausbildung
Wahlstation "Rechtsinformatik" am Institut für Rechtsinformatik
Nach
Änderung der Juristenausbildungsordnung
des Saarlandes (JAO) kann die Wahlstation im Rahmen des
juristischen Vorbereitungsdienstes nun auch im Schwerpunktbereich
"Rechtsinformatik" abgeleistet werden.
§
32 a Absatz 2 der JAO
wurde folgende Nummer 6 angefügt:
"6. Schwerpunktbereich 6 (Rechtsinformatik): das Internetrecht
unter besonderer Berücksichtigung des Urheberrechts und des
gewerblichen Rechtsschutzes sowie des E-Commerce, das juristische
Informationsmanagement, die neuen Medien- und Kommunikationsformen
im Zivil- und Zivilprozessrecht sowie das dazugehörige internationale
Recht und Europarecht." (Amtsblatt des Saarlandes 2001, S. 1307
f. (1308))
Die Rechtsinformatik hat große Bedeutung in der Juristenausbildung
an der Universität
des Saarlandes (UdS). Nachdem gemäß der Studienordnung des
Fachbereichs Rechtswissenschaft der UdS für Studenten bereits
die Möglichkeit besteht, die Wahlfachgruppe 5 "Deutsches und
internationales Informations- und Medienrecht" zu belegen, können
neuerdings Rechtsreferendare die Wahlstation "Rechtsinformatik"
am Institut
für Rechtsinformatik bei Professor
Dr. Herberger ableisten.
Für Rechtsreferendare aus dem Saarland ist dies aber nur dann
möglich, wenn sie den Vorbereitungsdienst ab dem 9. Juni 2001
angetreten haben.
Obwohl das Saarland eine Vorreiterstellung in Deutschland einnimmt,
wenn sie dem Einfluss der technischen Entwicklung auch auf das
juristische Berufsfeld Rechnung trägt und als erstes und einziges
Bundesland in seiner juristischen Ausbildungsordnung den Schwerpunktbereich
"Rechtsinformatik" anbietet, war der erste Referendar bereits
im August 2001 am Institut für Rechtsinformatik tätig. Er kam
aus Bayern aus dem OLG-Bezirk Nürnberg. Die für seine Ausbildung
in der Wahlstation zuständige Regierung der Oberpfalz in Regensburg
zeigte sich angesichts der fachbereichsübergreifenden Bedeutung
der Rechtsinformatik sehr flexibel und genehmigte im Rahmen
des Schwerpunktbereichs "Verwaltung" das Institut für Rechtsinformatik
der UdS als Ausbildungsstelle.
Hintergrund: Gemäß §25 der Juristenausbildungsordnung
des Saarlandes (JAO) erfolgt ein Teil der Ausbildung im
Rahmen des juristischen Vorbereitungsdienstes bei einer Wahlstation
in einem vom Referendar/von der Referendarin zu wählenden Schwerpunktbereich.
Bislang waren im Saarland gemäß der JAO nur die Bereiche "Zivil-
und Strafrechtspflege", "Staat und Verwaltung", "Wirtschaft
und Finanzen", "Arbeit und soziale Sicherung" und "Europarecht
und internationale Beziehungen" möglich.
Volker
Ibisch (IFRI)
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