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Das Glossar
orientiert sich an den Wörterbücher, die durch die französischen
Behörden gemäß dem Gesetz zur Verwendung der französischen Sprache
ausgearbeitet wurden. Es greift ebenfalls auf die Definitionen
des Office
de la Langue Française in Québec zurück.
Ab der Veröffentlichung
im französischen Amtsblatt ist die Verwendung der Begriffe,
die durch die Commission
générale de terminologie et de néologie empfohlen wurden,
für die Verwaltung und die öffentlichen Einrichtungen des französischen
Staates vorgeschrieben.
Aufgrund
einer fehlenden offiziellen Sprachregelung in Deutschland und
der Klarheit der französischen Definitionen, auch im juristischen
Sinne, wurden teilweise Beschreibungen direkt übersetzt.
Betriebssystem,
n
Software, die einen Computer unabhängig von der Anwendungssoftware
verwaltet, aber für ihre Umsetzung unentbehrlich ist.
(FR) Système
d'exploitation
Freeware,
f
Software, die der Autor zum kostenlosen Gebrauch zur Verfügung
stellt und damit frei kopiert und verteilt werden kann, wobei
die Urheberrechte beim Programmierer verbleiben. Meistens bestehen
jedoch Einschränkungen, was die Abänderung des Programmcodes
und/oder die kommerzielle Nutzung und den Weiterverkauf betrifft.
(FR) Gratuiciel
(Arbeits)Gruppen-Software,
f
Software, die einer Benutzergruppe erlaubt, am selben Projekt
zu arbeiten ohne notwendigerweise real am selben Ort zu sein.
(FR) Logiciel
de groupe
Lernprogramm,
n
Interaktive Software, die für den Unterricht oder für die Lehre
bestimmt ist, und die eine Kenntniskontrolle umfassen kann.
(FR) Didacticiel
Public
Domain, f / "der Öffentlichkeit zugänglicher Bereich",
m
Software, die von ihren Autoren/Entwicklern unter Verzicht auf
ihre Rechte ohne jede Einschränkung und ohne Nutzungsentgelt
der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird.
(FR) Logiciel
public
Shareware,
f
Software, die der Öffentlichkeit von ihrem Autor aufgrund der
Zahlung eines bestimmten Entgeltes im Falle der vollen Benutzung
zur Verfügung gestellt wurde. Sie ist vor dem Kauf kostenlos
zu testen. Die Testversion ist oft einigen Einschränkungen gegenüber
der Vollversion unterworfen. Nach Ablauf einer gewissen Frist,
ausgehend vom Installationsdatum, wird der Nutzer aufgefordert,
sich gegen Gebühr registrieren zu lassen. Die Urheberrechte
verbleiben dabei beim Programmierer.
(FR) Logiciel
contributif, Partagiciel
Software,
f
Gesamtheit der Programme, Verfahrensweisen und Regeln sowie
eventuell der Dokumentation, die das Funktionieren der Datenverarbeitung
betrifft.
(FR) Logiciel
(Anwendungs)Softwarepaket,
n
Vollständige und dokumentierte Gesamtheit von Softwareprogrammen
für mehrere Nutzer, die zu einem speziellen Zweck entwickelt
wurde.
(FR) Progiciel
Tabellenkalkulationsprogramm,
n
Software zur interaktiven Erstellung und Handhabung numerischer
Tabellen.
(FR) Tableur
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