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Faculté de droit de Montpellier Universität des Saarlandes

Eine / une (K/C)oopération
IFRI - ÉRID

Letzte Änderung: 09.01.2007
 

   
   

Die virtuellen Kasinos: Ein rechtsfreier Raum?

Glücksspiel - Internet - Online-Kasinos - rechtsfreier Raum (kein)

„Ich erklärte, dass die Roulette-Tische sich im Kursaal im Spielsalon befanden. Es folgte ein Regen von Fragen: Gab es viele davon? Gab es viele Spieler? Konnte man den ganzen Tag spielen? Wie waren die Roulettes organisiert? Ich antwortete kurz, dass es einfacher sei, sich selbst ein Bild davon zu machen, denn es sei ziemlich schwierig, all das mündlich zu beschreiben.“
Fedor Dostojewski, „Der Spieler“


Wenn Dostojewski die Internet-Ära gekannt hätte, wäre sein Romanheld sicherlich nicht derselbe gewesen. Seine Spielleidenschaft gilt vor allem dem Sieg, Faktor des Erstaunens der ihn umgebenden Personen. Mehr als den materiellen Gewinn erhofft er sich durch das Spiel die Erfüllung, die Anerkennung. Das Spiel ist für ihn die natürliche Betätigung, die er aus seiner Unabhängigkeit ableitet. Er spielt allein, für die anderen - wie eine Rache.


Weit der literarischen Vorstellung des Spiels wie von Dostojewski beschrieben, bietet das Internet den Nutzern jedweder Nationalität und an jedem beliebigen Aufenthaltsort die Möglichkeit, jederzeit an Geld- und Glücksspielen teilzunehmen, völlig ungehindert.

Das Internet verschleiert die Grenzen zwischen realem und irrealem. Dank einer weitentwickelten Intersubjektivität finden die realen Aktivitäten im Internet eine neue, entmaterialisierte, internationalisierte Oberfläche.

Die niedergelassenen Kasinos als Gegensatz zu den virtuellen sind in Frankreich Gegenstand einer drastischen Regulierung. Ist der Gesetzgeber zur Reglementierung der Online-Kasinos nicht tätig geworden? Handelt es sich damit um einen rechtsfreien Raum?

Nach dem Ausschluss dieser Hypothese gilt es zu betrachten, wie die Regeln der klassischen Kasinos auf virtuelle Kasinos anwendbar sein können.


Die Ablehnung des rechtsfreien Raumes für Online-Kasinos

Nach einer optimistischen Lehrmeinung ist das Recht die vollkommenste Ausformung der Gesellschaft. Die Gesellschaft kann nur in ihrem juristischen Rahmen funktionieren und sich entwickeln. In dieser Konzeption muss das Recht allen gesellschaftlichen Gegebenheiten ohne innere Widersprüche entsprechen.

Durkheim erinnert daran, dass in der Realität das Verbrechen aus der gesetzlichen Regel entspringt. Seiner Meinung nach sind die gesellschaftlichen Gegebenheiten dem Menschen vorgegeben, der ihrem Zwang nicht entgehen kann. Um diesen besser zu regulieren, schafft er Regeln, um eine symmetrische und regulatorische Analyse von diesem zu machen.

Das Rechtsfreie erscheint also wie ein Raum, eine Anzahl sozialer Kontakte, die nicht vom Recht organisiert sind.

„Die juristische Soziologie hat heute aufgehört, für das Recht diese göttliche Allgegenwart in Anspruch zu nehmen“.1

Wenn man annimmt, dass die realen Kasinos dem Machtbereich des Rechts unterfallen - und diese Annahme erscheint angesichts der Einhaltung der bestehenden Regeln berechtigt - kann man dann behaupten, dass die virtuellen Kasinos ein rechtsfreier Raum sind? Ein rechtsschwacher Raum?

Wir stehen einer Tatsache gegenüber, einem Phänomen, das dem Recht widersteht. Die Rechtsregel verzichtet darauf, sich der Tatsache anzunehmen und verallgemeinert die an diese Aktivität geknüpften Schwierigkeiten. Das besondere Statut der Online-Kasinos führt bei den Entscheidungsträgern nicht zu einer aktiven und positiven Intervention, sondern zu der Feststellung - deren Allseitigkeit wir vermuten können -, dass die existierenden Regeln unanwendbar sind.

Um die Sichtweise von Jean Carbonnier aufzugreifen, existieren in unseren Gesellschaften rechtsfreie „Blasen“, die oft an wirtschaftliche Anormalitäten anknüpfen. In einem marktwirtschaftlichen Staat beeinflussen diese Anormalitäten das Recht, das auf diese Phänomene nicht antworten kann.


Die strikte gesetzliche Regelung der niedergelassenen realen Kasinos erinnert an die Vorstellung eines kontrollierten und beherrschten Wirtschaftslebens. Die Parallelwirtschaft der Online-Kasinos bietet einen rechtsfreien Raum, „dem eine glänzende Zukunft bevorsteht“.

Darin liegt das ganze Paradoxon unserer Studie: Während die realen Kasinos Gegenstand einer „soliden“, alten und strengen Gesetzgebung sind, sind die virtuellen Kasinos nur Gegenstand einer negativen Interpretation dieser Texte.

Es handelt sich also nicht um einen rechtsfreien Raum, sondern um einen Bereich, wo Ausschluss auf Ausschluss folgt, wodurch die Entwicklung einer tatsächlichen Übung ermöglicht wird.

Die Online-Kasinos sind bei den Internetbenutzern außerordentlich beliebt. Vor dem Phänomen und den dazugehörigen juristischen Fragen die Augen zu verschließen, führt nur dazu, ein sanftes laisser faire walten zu lassen gegenüber ausländischen, gelegentlich ziemlich skrupellosen Kasinobesitzern.

Jedoch darf in unserer Verbrauchergesellschaft der Verbraucherschutz nicht im Namen von irgendwelchen moralisierenden oder philosophierenden Ideen in Gefahr gebracht werden.

Die juristische Unbeweglichkeit ist überraschend. Man muss die Zielrichtung der für die realen Kasinos aufgestellten strengen Regeln verstehen. Die streng regulierte Gesetzmäßigkeit der niedergelassenen Kasinos zu verstehen bedeutet gleichzeitig auch, die Rechtswidrigkeit der virtuellen Kasinos zu verstehen.

Obwohl die Aktivität von Natur aus zwielichtig ist, bestätigt das Fehlen „angepasster“ Regeln für Online-Kasinos dieses Gefühl juristischer Unsicherheit.

Dieser Bereich - den manche für aus dem Esoterismus hervorgegangen halten - ist gezeichnet von frappierenden Ungleichheiten.

Wenn man der zutreffenden Überlegung von François Terré folgt, der daran erinnert, dass das Gesetz heute mehr Ausdruck einer Politik als Ausdruck des Volkswillens ist, scheint es, dass die Unbeweglichkeit beabsichtigt ist, zögernd, zwischen guten Sitten und technologischem Fortschritt hin- und herirrend.

Es ist nun offensichtlich, dass die Online-Kasinos auf nationaler und auf Gemeinschaftsebene einem unbestimmten juristischen Regime unterliegen. Wir glauben indessen, dass die existierenden Regeln mit bestimmten Einschränkungen auf diese neue Form des Spieles angewandt werden könnten.

Mittels einer heuristischen Methode und einer unvoreingenommenen Einstellung kann man zeigen, dass die fehlende Anpassungsfähigkeit der Regeln - die die unveränderliche Lösung zu sein scheint - aufgelöst werden kann.

Die existierenden Regeln können ausreichen, um den Teilnehmern dieser Aktivität Genüge zu tun.


Die Anpassungsfähigkeit der existierenden Regeln

Die realen Kasinos stellen für den Juristen einen streng reglementierten, scharf kontrollierten und stark besteuerten Bereich dar.

Rufen wir zunächst kurz die für die Online-Kasinos geltenden Regeln in Erinnerung.

Die Existenz und die Gesetzmäßigkeit des Kasinos verweisen auf den engen Begriff der Niederlassung.

Ohne, dass es eine genaue Definition gäbe, kann eine Niederlassung die Qualifikation als Kasino nur in dem Maße erhalten, als sie drei unterschiedliche Aktivitäten anbietet, nämlich die Unterhaltung, die Gastronomie und das Spiel.

Diese drei Aktivitäten müssen einer einheitlichen Geschäftsleitung unterstehen, ohne dass eine von diesen verpachtet sein kann.

Unter dem Schutz der kulturellen Veranstaltung (!), muss die Niederlassung im Sinne des Gebäudes für die Folge unserer Abhandlung im Sinne einer physischen Adresse verstanden werden.

Die Existenz eines Kasinos ist ein zeitweiliges Recht, das eine Erlaubnis voraussetzt. Selbstverständlich muss die Gemeinde, in der sich ein Kasino niederlassen will, den oben genannten geographischen Merkmalen entsprechen.

Im Folgenden muss der Gemeinderat seine Zustimmung geben, bevor die Genehmigung des Ministers erteilt werden kann.

Der Genehmigungsbescheid legt die Dauer der Konzession fest sowie die Modalitäten der Ausübung dieser Aktivität, wie die Art der Spiele, die Überwachungsverfahren, die Eintrittsbedingungen und die Öffnungszeiten der Spielsäle.

Die Genehmigung kann bei Nichtbeachtung der durch den Genehmigungsbescheid aufgestellten Regeln durch den Minister einseitig aufgehoben werden. Unter denselben Bedingungen kann der Gemeinderat vom Minister verlangen, dass die Konzession entzogen wird.

Die gemäß der Verordnung von 1959 erteilte Genehmigung schreibt die Modalitäten der Geschäftsführung der Kasinos vor. Die Zusammenstellung der Geschäftsführung ist ihrerseits wiederum Gegenstand einer ministeriellen Vereinbarung. Nach Erlass einer Genehmigung beziehen sich die auf die Konzession anwendbaren Gesetzestexte auf die „Loi Sapin“ bezüglich der Aufgabe der Öffentlichen Einrichtungen.2

Oft missverstanden, findet der Verweis auf dieses Gesetz seine Rechtfertigung in einer Entscheidung des Conseil d'Etat (französisches oberstes Verwaltungsgericht), die bestätigt, dass der zwischen dem Kasino und der Gemeinde geschlossene Vertrag eine Konzession im Sinne der „Loi Sapin“ ist, was die Pflicht zur Beachtung aller daraus folgender Verpflichtungen verursacht.

Als Gegenleisstung zu der dieser Berufsgruppe auferlegten strikten Kontrolle bietet der Staat den Kasinobesitzern das Monopol der Geldspielautomaten. Diese Spiele, nach dem volkstümlichen Bild einarmige Banditen, beruhen einzig auf dem Zufall, kombiniert mit einer Wahrscheinlichkeitsberechnung, ohne Geschicklichkeitsaspekt.

Sie sind die bedeutendsten Einnahmequellen der französischen Kasinobesitzer.

Das Spiel, das durch Kreditkarte bezahlt werden kann, funktioniert mittels einer Software, die den Zufallscharakter des Spiels steuert.

Diese Art Spiel kann erst nach einer Frist von einem Jahr nach der Genehmigung des Kasinos durch den Innenminister in der oben dargestellten Form genutzt werden.

Diese Frist schließt diejenigen Kasinobesitzer aus, die es sich nicht leisten können, über ein Jahr lang ihre Aktivität auszuüben, ohne das ertragreichste Spiel installieren zu können. Somit hat diese Regelung die Tendenz, „die Gruppen zu privilegieren, die als Einzige die Mittel haben, abzuwarten, während sie Verluste machen“.3

Das Senatsmitglied Trucy erklärt diese Restriktion auf folgende Weise: Die traditionellen Spiele, deren Vorhandensein von Gesetz wegen vorgeschrieben ist, bilden den defizitären Sektor des Kasinos. Die Verpflichtung, die Frist von einem Jahr zu warten, um die Geldspielautomaten anbieten zu können, ermöglicht es, die sogenannten traditionellen Spiele innerhalb der Kasinos zu bewahren.

Die Software und die Geldspielautomaten sind Gegenstand einer regelmäßigen Kontrolle hinsichtlich des Zufallscharakters des Spiels.

Über die Kasinos hinaus existiert eine Struktur dieser Aktivität.

Die Aktivität der Kasinobesitzer ist gesetzlich besonders beschränkt, vor allem durch die Schaffung der Obersten Spielekommission (Commission Supérieure des Jeux), im Gegensatz zur verbreiteten Vorstellung einer unlauteren Tätigkeit, über deren Realitätsgehalt wir hier keinerlei Entscheidung treffen wollen.


Die Online-Spiele befinden sich außerhalb des rechtlichen Blickfeldes. Dies ist im französischen Recht der Fall, das die Anwendung der für niedergelassene Kasinos geltenden Regeln auf Online-Kasinos ablehnt.

Dasselbe ist auch bei den gemeinschaftsrechtlichen Regelungen der Fall: Die E-Commerce-Richtlinie schließt aus ihrem Anwendungsbereich Online-Geldspiele aller Art aus.4 Während die Kasinodienste heute die ertragreichsten Dienste im Internet sind, sind sie von der dem Internethandel gewidmeten gemeinschaftsrechtlichen Regelung ausgeschlossen.

Ist es vorstellbar, dass einige Anpassungen der existierenden Gesetze es ermöglichen können, die Existenz der Online-Kasinos in Frankreich zu legalisieren?

Wir haben gesehen, dass die für die Einrichtung der niedergelassenen Kasinos geltenden Regeln einwandfrei anwendbar sind und eine strikte Reglementierung darstellen, die eine genaue Kontrolle der Aktivität ermöglichen.

Besteht eine tatsächliche Unanwendbarkeit dieser Regeln auf die Online-Kasinos? Die Schwäche der Regierenden scheint „mehr soziologische und philosophische als juristische“ Ursachen zu haben.>.5

Wir können sehr wohl feststellen, dass die für die niedergelassenen Kasinos erlassenen Regeln keine teleologischen Hindernisse für ihre Anwendung auf Online-Kasinos bieten.

Die Genehmigungen zur Eröffnung der niedergelassenen Kasinos sind beschränkt auf Einrichtungen, die eine Adresse in einem Seebad oder einer Stadt mit über 500.000 Einwohnern haben.

Wenn man zuvor annimmt, dass die Adresse eines virtuellen Kasinos durch den Standort des Servers bestimmt wird, können wir uns ohne weiteres vorstellen, dass das virtuelle Kasino die erforderlichen Genehmigungen nur dann erhält, wenn sich der Server der Internetseite in einer solchen Stadt befindet. Indessen ist diese Maßnahme technisch schwer realisierbar. Es wäre vernünftiger, die Verpflichtung in Betracht zu ziehen, den Server auf dem nationalen Staatsgebiet zu installieren.

Um die ministerielle Genehmigung zu erhalten, muss das niedergelassene Kasino über die Glücksspiele hinaus kulturelle und gastronomische Aktivitäten bieten.

Recht weit entfernt von den Interessen der Online-Kasinos, führt diese Anforderung zu zwei Möglichkeiten: Das niedergelassene Kasino, das die drei genannten Aktivitäten bietet, könnte lediglich sein Tätigkeitsfeld erweitern durch die Schaffung einer vierten Aktivität.

Oder aber das virtuelle Kasino, da ja an eine Gemeinde angeschlossen, könnte sich in der Pflicht wiederfinden, seiner Bezugsgemeinde diese Aktivitäten und Ereignisse zu bieten.

Es scheint uns nicht, dass diese Pflicht zur Diversifizierung der Aktivitäten der Verbreitung der Glücksspiele im Internet widerspricht.

Was die erforderliche Einrichtungsgenehmigung, erlassen vom Innenministerium nach Konsultation der Obersten Spielekommission, angeht, so scheint diese Maßnahme für eine virtuelle Einrichtung kein Hindernisgrund zu sein. Die Aufgabe der Obersten Spielekommission könnte auf Online-Kasinos ausgedehnt werden. Die ministerielle Genehmigung müsste die Art der Spiele, ihre physische Lokalisierung festlegen. Jede Verletzung der durch den Bescheid festgelegten Ausübungsbedingungen würde zu seiner Rücknahme wegen Nichtbeachtung der Bestimmungen führen.

Die Schaffung einer Norm (nach der Art der ISO-Normen) für die Online-Kasinos würde es den Internetnutzern ermöglichen, solche mit einer Genehmigung (und entsprechender Kontrolle) von den anderen zu unterscheiden.

Die Zuverlässigkeit erscheint uns als ohne weiteres vorstellbarer Motor der Genehmigungen.

Die Investition der Webhoster der französischen Seiten könnte dazu beitragen, dadurch, dass um eine begrenzte Anzahl von ihnen die Formalitäten der Schaffung einer Internetseite, ihrer online-Stellung und Zahlung versammelt werden.

Stellen wir uns vor, dass die virtuellen Kasinos auf dem virtuellen Gebiet des französischen Internet genehmigt sind; welches sind die Garantien, die den Internetnutzern hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Spiele und des Verbraucherschutzes gewährt werden ?

Die Münzautomaten, sehr erfolgreiches Spiel in den niedergelassenen Kasinos, funktionieren mittels Programmen, die den Zufallscharakter des Spiels steuern. Diese Vorrichtung kann anstandslos seinen Platz im Internet finden, womit sie der Definition der Münzautomaten des Gesetzes von 1987 entspricht, da dieses diesen Spieltyp als Computerprogramm ohne weitere Präzisierung darstellt. Ein weiteres Mal scheint eine weite Auslegung des Textes nicht dem Willen des Gesetzgebers zu widersprechen.

Wie es Alexandre Menais und Marie Marcoux vorschlagen, könnte das Programm bei öffentlich anerkannten Wartungsunternehmen versiegelt werden.6

Diese Codes könnten Gegenstand eines Hinterlegungsvertrages bei einem Vertreter des Staates sein.

Die Zuverlässigkeit des Spieles scheint in diesem Maße nur eine Bemühung seitens der Kasinoinhaber, konkretisiert durch eine fortentwickelte Technik, zu sein.

Hinsichtlich der Spieler müssen mehrere Regeln analysiert werden.

Die Lokalisierung der Spieler kann heute dank der Technik gelöst werden. Die auf Computer anwendbaren GPS-Systeme bleiben ein sich entwickelnder Bereich, deren Zuverlässigkeit sich noch erweisen muss.

Indessen kollidiert hinsichtlich des Datenschutzes die Lokalisierung mit dem Respekt der Privatsphäre. Die Einrichtung dieses Systems, sicherlich im Hinblick auf den Schutz der Rechte des Spielers, stellt einen Eingriff in persönliche Daten dar.

Es existiert ein anderes, sicherlich einfacheres Mittel, die Staatsangehörigkeit des Internetnutzers zu bestimmen. Die Internet-Zugangsprovider verfügen über einen Pool von IP- (Internet Protocol-) Nummern, die sie ihren Kunden bei jeder Verbindung zuweisen. Die IP-Nummer könnte also ermöglichen, außer im Falle eines betrügerischen Manövers (vom Typ Eindringen eines Dritten), zur Feststellung der Nationalität des spielenden Internetnutzers zu führen. So würde es die Bestimmung der Staatsangehörigkeit des Spielers im Netz ermöglichen, die anwendbare Rechtsordnung zu erfassen.

Es bleibt zu erwähnen, dass die IP-Adresse eine persönliche Angabe ist, eine indirekte, weil sie in erster Linie auf einen Computer verweist.

Die CNIL (Commission Nationale Informatique et Libertés, oberste französische Datenschutzbehörde) ist aufgetreten, einige Zugangsprovider zu sanktionieren, die wenig Rücksicht auf das Gesetz vom 6. Januar 1978 genommen haben, und dies wegen der Art und Weise, in der sie die IP-Adressen ihrer Internetnutzer sammelten und verarbeiteten, im Rahmen des Austausches von Dateien, deren Rechte die Internetnutzer nicht besaßen. Die Urhebergesellschaften hatten in diesem Fall AOL benachrichtigt von diesem Datenaustausch, durch eine Anzeige der IP-Adressen. AOL ließ den betroffenen Internetnutzern ein Schreiben zukommen mit der Aufforderung, ihre Rechte über die ausgetauschten Werke nachzuweisen.

Die CNIL, mit der Angelegenheit betraut, erinnert zum einen daran, dass das juristische Statut der IP-Adresse als einer indirekt persönlichen Angabe eine strikte Anwendung der sogenannten „loi informatique et libertés“ bezüglich Sammlung und Verarbeitung erfordert, und andererseits dass nur eine gerichtliche Institution die Herstellung der Verbindung zwischen IP-Adresse und der Identität der Person anordnen kann.7

Selbst wenn das Gesetz „sécurité quotidienne“ bestimmt, dass die Identifizierung durch die IP-Adresse der unerlässliche Faktor zur Aufdeckung der „Wahrheit“ ist, muss die Handhabung der IP-Adressen in seiner Zweckrichtung eingegrenzt werden und sich auf die alleinige Bestimmung der Staatsangehörigkeit des Spielers beschränken.

Die Frage der Online-Kasinos verweist auf die Frage des Verbots von Spielen: Die Minderjährigen und die mit Spielverbot belegten, sei es auf freiwilliger Basis oder aufgrund einer Eintragung in der Kartei des Innenministeriums.

Um die Minderjährigen vor dem Spiel zu bewahren, fasst das Senatsmitglied Trucy mehrere Lösungen ins Auge.8

Er schlägt den Rückgriff auf Biometrietechniken wie die Techniken der Fingerabdruckidentifizierung vor. Diese Techniken, gewiss noch in Entwicklung, scheinen nicht der Dringlichkeit der Situation zu entsprechen.

Andere Lösungen werden untersucht. Unter ihnen, als Anekdote, die Schaffung eines Programms, das die Identifizierung einer Person durch die Härte der Anschläge auf der PC-Tastatur ermöglicht, welche während eines Test bestimmt wird auf Seiten, die solche Informationen „aufsaugen“.9

Der Parlamentsabgeordnete schlägt vor, dass die CNIL den Abgleich der Karteien des Innenministeriums und der Kasinos erlauben soll. Diese Maßnahme, nur auf mit Spielverbot belegte Erwachsene beschränkt, erscheint uns nur wenig zufriedenstellend. Der Anteil der mit Spielverbot belegten Erwachsenen ist minimal, wenn auch nicht zu vernachlässigen. Der Abgleich der Karteien scheint uns eine wichtige Maßnahme zu sein, die gewiss die Identifizierung der mit dem Verbot belegten ermöglichen würde, aber die ohne Zweifel einen Eingriff in die persönlichen Daten aller Spieler darstellen würde.

Die Frage der Identifizierung der Minderjährigen hat sich bereits für die Seiten mit pornographischem Inhalt gestellt: Die „opt in-“ Lösung ist offensichtlich ungenügend.

Um jede Übertreibung zu vermeiden, ist es möglich, ein „System zur automatischen Begrenzung der Lieferung von Online-Spielen nach Hause, wie es für die Barabhebung von Geld mittels Karte am Geldautomaten existiert“ zu installieren.


Die Abwesenheit von an virtuelle Kasinos angepassten Regelungen steht Im Gegensatz zu der strikten Reglementierung der in Frankreich niedergelassenen Kasinos . Das Ungleichgewicht kann schockierend erscheinen.

Die Aktivität der Online-Kasinos ist eine voll in Expansion begriffene Aktivität, die sich die Existenz unzuverlässiger Seiten nicht erlauben kann.

Die Sichtweise des Staates erscheint nicht ausreichend „umfassend und vorausschauend“. Diese Begrenzung, von legitimen Bedenken soziologischer und psychologischer Art motiviert, darf indessen den Verbraucherschutz nicht beeinträchtigen.

Das Recht muss es ermöglichen, diesen Sektor angemessen zu behandeln. Die Schaffung von Regeln scheint uns nicht unmöglich. Die Schwäche des Staates, die manche heftig kritisieren, kann vernünftigermaßen nicht andauern. Die anderen europäischen Staaten haben Lösungen entwickeln können, die uns nicht immer zufriedenstellend erscheinen. Frankreich muss Position nehmen: Die existierenden Regeln anpassen oder das Verbot verschärfen.

Der Sektor der Online-Spiele beschränkt sich nicht auf die Protagonisten Kasino-Spieler. Die gesetzgeberischen Zweifel hinsichtlich des Regimes der Kasinos berühren auch die französischen Mittelspersonen.

Wenn man es sich erlaubt, die Existenz der Kasinos mit einem Diebstahl zu vergleichen, dann sind die Mittelspersonen in Frankreich Gehilfen und Hehler.10

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1 Jean Carbonnier, « Flexible droit », L.G.D.J, 10ème édition.
2 Loi « Sapin » du 29 janvier 1993
3 François Trucy, Sénateur, « Les jeux de hasard et d’argent en France », in Rapport d’information de la Commission des Finances du Sénat, n°223 (session 2001-2002)
4 « L’exclusion des jeux d’argent du champ d’application de la directive couvre uniquement les jeux de hasard, les loteries et les transactions portant sur les paris, qui supposent des enjeux de valeur monétaire. »
Considérant 16 de la directive 2000/31/CE du 8 juin 2000 relative à certains aspects juridiques des services de la société de l’information, et notamment du commerce électronique, dans le marché intérieur
5 A. Menais et M. Marcoux, « Les jeux d’argent sur Internet », Cahiers Lamy n°146, avril 2002 et www.juriscom.net
6 A. Menais et M. Marcoux, « Les jeux d’argent sur Internet », Cahiers Lamy n°146, avril 2002 et www.juriscom.net
7 Stéphane Foucard, « AOL veut sanctionner ses clients suspects de piratage », Le Monde, 28 février 2003.
8 François Trucy, Sénateur, « Les jeux de hasard et d’argent en France », in Rapport d’information de la Commission des Finances du Sénat, n°223 (session 2001-2002).
9 « Les obstacles au développement des cybercasinos et leurs solutions éventuelles » Mission pour l’Economie Numérique.
10 J.C Patin, Juritel.

Frau Marie-Alix Boussard
Doctorante, allocataire de recherche à l'ERID
(email:maboussard@free.fr)


Übersetzung vom Französischen ins Deutsche:
Herr Martin Küchler
Institut für Rechtsinformatik an der Universität des Saarlandes
(email:m.kuechler@mx.uni-saarland.de)

Stand der Bearbeitung: 10.01.2004

 

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