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Faculté de droit de Montpellier Universität des Saarlandes

Eine / une (K/C)oopération
IFRI - ÉRID

Letzte Änderung: 09.01.2007
 

   
   

Vuitton gegen Google


Wie in der ersten Instanz wurde Google von dem Pariser Berufungsgericht wegen Produktfälschung, unlauteren Wettbewerbs und irreführender Werbung am 28. Juni 2006 verurteilt. Das Urteil fällt jedoch strenger aus.

1) Die Tatsachen

Louis Vuitton hat festgestellt, dass eine Suche zu „Vuitton“ als Ergebnis andere Internetangebote als das eigene anzeigt, insbesondere zu Vuitton-Produktfälschungen. Diese Internetangebote findet man auf dem selben Niveau wie die offizielle Seite. Die Ergebnisse der Suche mit den Schlüsselwörtern „Vuitton“, „Louis Vuitton“ oder „LV“ unterlagen keiner logischen Klassifikation. Louis Vuitton wirft Google ebenfalls vor, Werbung in der Rubrik „Anzeigen“ für Internetseiten anzuzeigen, die Vuitton-Produktfälschungen anbieten. Damit täusche Google die Internet-Nutzer über die Herkunft der Waren.

Google hat in Frankreich zwei Dienstleistungen im Bereich der Werbunge angeboten:
>„publicité Premium Sponsorship“: Die zwei (Maximum) ersten Ergebnisse der Suchanfrage sind Werbelinkes, die den Suchwörtern und dem „gekauften“ Ausdruck entsprechen.

>„Adwords“ zeigt die Ergebnisse im rechte Teil des Bildschirms an. Die Reihenfolge der Anzeigen hängt von der Anzahl der entsprechenden Klicks durch den Internet-Benutzer und von dem Budget des Werbenden bei Google ab.

Vuitton zufolge hat sich Google hinsichtlich der Werbeanzeigen keineswegs passiv verhalten. Die Suchmaschine schlägt im Rahmen Ihres Angebots „Adwords“ automatisch eine Liste von Schlüsselwörtern vor, um den Kunden bei der Optimierung der Anzeigenschaltung zu unterstützen. Gibt man „Vuitton“ in den Schlüsselwortgenerator ein, so erhält man die Vorschläge „Louis Vuitton replicas“, „Fake Louis Vuitton bags“ oder „Louis Vuitton copies“.

2) Das Urteil

Google wurde vom Pariser Berufungsgericht wegen Produktfälschung, unlauterem Wettbewerb und irreführender Werbung zu Schadensersatz i. H. v. 300.000 € und zum Ersatz der Kosten der Rechtsverfolgung i.H.v. 60.000 € verurteilt. Mit dieser hochen Geldbuße, die auf Art. 700 des neuen Zivilverfahrensgesetzes beruht, stellt das Gericht auf die wirtschaftliche Realität ab.
Die Richter der Berufungsgericht verurteilen Google von originaler Art und Weise wegen Angriff in Domainname.

Google wird wegen Produktfälschung und unlautern Wettbewerbs verurteilt, insofern das Unternehmendie Marken „Louis Vuitton“, „Vuitton“ und „LV“ benutzt hat, um Produkte zu bewerben, die nicht von Vuitton hergestellt wurden. Dies ist für den Vebraucher irreführend. Google hat diese Marken benutzt und daraus Gewinn direkt zu Lasten von Vuitton gemacht.

Die Richter stellten ebenso fest, dass Google technische Maßnahmen zur Vermeidung dieser Probleme in der Zukunft entwickeln muss. Im Gegensatz zu den Erklärungen der Suchmaschine, kann Google diese technischen Maßnahmen ohne Weiteres entwickeln. Aufgrund Vorgaben der Chinesischen Regierung hat Google einige politisch nichtgewollten Begriffe aus der Schlüsselwortliste ausgeschlossen.

Es ist nicht die erste Mal, dass Google wegen diesen Verstößen verklagt wurde. Bereits im März 2006 in der Sache „Le Méridien“ und im Oktober 2003 in der Sache „La Bourse des vols“ wurde das Unternehmen wegen Produktfälschung verurteilt.

Frau Nadia Lejaille
Étudiante en droit / Studentin der Rechtswissenschaften
Deutsch-Französische Hochschule (Paris X, Nanterre - Potsdam)
Herold & Stefan GbR - Kommmunikation für Rechtsanwälte (www.ad-ius.de)

(email:nadialejaille@hotmail.fr)


Übersetzung vom Französischen ins Deutsche:
Frau Nadia Lejaille
Étudiante en droit / Studentin der Rechtswissenschaften
Deutsch-Französische Hochschule (Paris X, Nanterre - Potsdam)
Herold & Stefan GbR - Kommmunikation für Rechtsanwälte (www.ad-ius.de)

(email:nadialejaille@hotmail.fr)

Stand der Bearbeitung: 11.08.2006

 

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