|
+ Januar 2007
+ Oktober 2006 français
deutsch
|
Das DADVSI-Gesetz tritt in Kraft
Den 30. Juni 2006 wurde das DADVSI-Gesetz vom französischen Parlament verabschiedet. Die Sozialisten hatten jedoch eine Verfassungsbeschwerde vor dem Conseil Constitutionnel erhoben. Das franz. Verfassungsgericht hat am 28. Juli 2006 drei Bestimmungen für verfassungswidrig erklärt. Das Gesetz wurde schließlich am 3. August 2006 im "Journal Officiel" veröffentlicht.("http://www.journal-officiel.gouv.fr/frameset.html")
1) Artikel 24 ( entspricht dem Artikel L 335-11 des franz. Urheberrechtsgesetzes )
Artikel 24 ist verfassungswidrig. Dieser hatte das illegale Herunterladung nicht mehr als Straftat sondern als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Die Unterscheidung zwischen dem illegalen Kopieren über eine Peer-to-Peer-Verbindung oder über andere Online-Kommunikationsverbindungen, verstößt jedoch gegen das Prinzip der Gleichheit vor dem Gesetz (principe d’égalité devant la loi). Damit kann derjenige, der geschützte Werke illegal herunterlädt, wegen Urheberrechtsverletzung angeklagt werden und zu Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und einer Geldbuße bis zu einer Höhe von 300 000 € verurteilt werden.
2) Artikel 21(entspricht dem Artikel L 335-2-1 des franz. Urheberrechtsgesetzes )
Der letzte Paragraph dieses Artikels unterscheidet zwischen illegal getauschten Dateien, die dem Schutz des Urheberrechts unterworfen sind oder nicht. Bisher war im Rahmen von Forschungsarbeiten oder Arbeitsgemeinschaften die Nutzung von Software, die den Tausch und die Lektüre urheberrechtlich geschützter Werke in der Öffentlichkeit ermöglicht hat, ausdrücklich nicht strafbar. Diese Bestimmung wurde aufgehoben. D.h. auch diese Handlung kann nun mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren und/oder einer Geldbuße bis zu 300 000 Euro geahndet werden.
3) Die Kompatibilität der Dateiformate
Gemäß dem DADVSI Gesetz war die Umgehung von technischen Kopierschutzmaßnahmen strafbar, es sei denn, das Ziel war die Herstellung der Kompatibilität der Dateiformate. Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass das Gesetz den Begriff der „Kompatibilität“ nicht ausreichend deutlich definiert. Dies verletzte das Bestimmtheitsgebot. Aus diesem Grund ist das Umgehen des technischen Kopierschutzes wieder strafbar..
Die Sozialisten hatten mit ihrer Verfassungsbeschwerde ein anderes Ziel verfolgt. Die nun veröffentlichte Fassung des Gesetzes ist wesentlich strenger. Die sozialistische Partei hat jedoch bereits angekündigt, dass bei einem Wahlerfolg im nächsten Jahr ein neues Urheberrechtsgesetz verabschiedet werden soll. Wird das Urheberrecht zu einem neuen Wahlkampfthema?
Entscheidung des Verfassungsgericht: http://www.conseil-constitutionnel.fr/decision/2006/2006540/index.htm
Frau Nadia Lejaille Étudiante en droit / Studentin der Rechtswissenschaften Deutsch-Französische Hochschule (Paris X, Nanterre - Potsdam)
Herold & Stefan GbR - Kommmunikation für Rechtsanwälte (www.ad-ius.de)
(email:nadialejaille@hotmail.fr)
Übersetzung vom Französischen ins Deutsche: Frau Nadia Lejaille Étudiante en droit / Studentin der Rechtswissenschaften Deutsch-Französische Hochschule (Paris X, Nanterre - Potsdam)
Herold & Stefan GbR - Kommmunikation für Rechtsanwälte (www.ad-ius.de)
(email:nadialejaille@hotmail.fr)
Stand der Bearbeitung: 25.08.2006
|